Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie, wenn diese zur Behandlung einer psychischen Erkrankung notwendig ist. Ambulante Psychotherapie ist eine zuzahlungsfreie Leistung. Eine Überweisung ist nicht erforderlich, die Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte ist ausreichend.

Mitglieder privater Krankenversicherungen

Bei Mitgliedern der privaten Krankenversicherung/Beihilfeberechtigten bestehen unterschiedliche Leistungsbedingungen, die im Einzelfall mit Ihrer Krankenversicherung/Beihilfestelle abzuklären sind. Selbstverständlich sind wir Ihnen bei der Antragstellung behilflich.

Kosten für psychologische Beratung und Coaching

Leistungen wie psychologische Beratung und Coaching werden nicht von den Krankenkassen übernommen, da es sich nicht um Heilbehandlungen handelt. Diese Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) abgerechnet. Die Kosten können wir gern in einem Gespräch klären.

Ausfallhonorar

Für Termine, die nicht rechtzeitig abgesagt wurden (mindestens 2 Werktage/48 Stunden vorher) berechnen wir Ihnen ein Ausfallhonorar von 70,00 Euro, da uns ein Verdienstausfall entsteht, der nicht von der Krankenversicherung übernommen wird. Diese Regelung beruht auf der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und ist so mit den Berufskammern und der Kassenärztlichen Vereinigung abgestimmt.