Aktuell (Stand März 2025) stehen in meiner Praxis – je nach Konstellation – ein bis zwei sozialversicherungspflichtige Festanstellungen für approbierte Psychotherapeutinnen oder Psychotherapeuten zur Verfügung.
Die Behandlungsstunden pro Woche können individuell gestaltet werden. Es gibt keine Mindestanzahl und es sind maximal 24 Behandlungsstunden pro Woche möglich. Dabei handelt es sich ausschließlich um gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten. Sie dürfen sich auf eine attraktive Vergütung, sorgfältige Einarbeitung, flexible Arbeitszeitgestaltung, moderne und hochwertige Praxisausstattung sowie ein nettes Team freuen. Darüber hinaus besteht eine Unterstützung durch eine Praxisassistenz (bei Auswertung von Testdiagnostik, Terminkoordinierung mit Patienten, Pflege der Patientenakten).
Voraussetzung sind die Approbation mit der Fachrichtung Verhaltenstherapie sowie ein Eintrag ins Arztregister. Für weitere Infos, Fragen und Details, einfach mal unverbindlich melden.
Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.
Weiterhin wäre eine freiberufliche Tätigkeit in der Behandlung von Privatpatientinnen und Privatpatienten möglich. Die sozialversicherungspflichtige Festanstellung und freiberufliche Tätigkeit könnten ebenso kombiniert werden.